SGA – Schul Gemsinschafts Ausschuss

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt. 

Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.

Der SGA hat eine Reihe von Kompetenzen inne (SchUG § 64 Abs. 2):

  1. Die Entscheidung über
    1. Mehrtägige Schulveranstaltungen
    1. Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
    1. Die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
    1. Die Hausordnung
    1. Die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
    1. Die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß
    1. Die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
    1. Die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
    1. Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
    1. Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
    1. Die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
    1. Schulautonome Schulzeitregelungen
    1. Die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
    1. Die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
    1. Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen
  2. Die Beratung insbesondere über
    1. Wichtige Fragen des Unterrichtes
    1. Wichtige Fragen der Erziehung
    1. Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
    1. Die Wahl von Unterrichtsmitteln
    1. Die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
    1. Baumaßnahmen im Bereich der Schule.