Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt.
Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.
Der SGA hat eine Reihe von Kompetenzen inne (SchUG § 64 Abs. 2):
- Die Entscheidung über
- Mehrtägige Schulveranstaltungen
- Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- Die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- Die Hausordnung
- Die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- Die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß
- Die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- Die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- Die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- Schulautonome Schulzeitregelungen
- Die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
- Die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
- Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen
- Die Beratung insbesondere über
- Wichtige Fragen des Unterrichtes
- Wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
- Die Wahl von Unterrichtsmitteln
- Die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule.
Mitglieder im SGA
Als ständige Mitglieder zum SchulGemeinschaftsAusschusses sind gewählt:
Andrea Stump (Ersatzmitglied: Magdalena Margreiter)
Mag. Radics Sarah (Ersatzmitglied: Kettl Eveline)
Dr. Heinz Meditz (Ersatzmitglied: Wimmer-Reichl Christian)