Der Elternverein unterstützt ein breites Spektrum von Projekten und Maßnahmen. Anbei finden Sie eine Übersicht der Mitglieder und unserer wesentlichen Aufgaben.
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Mitglieder im Elternverein
Mitglieder im Elternverein sind alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von aktuellen Schülern und Schülerinnen des Privatgymnasiums der Herz-Jesu-Missionare Liefering. Die Mitgliedschaft im Elternverein ist grundsätzlich verpflichtend und an einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gebunden.
Vorstand | Kernteam
Der Vorstand wird jährlich bei der Hauptversammlung des Elternvereins gewählt und führt die laufenden Geschäfte. Unterstützend zum Vorstand gibt es Beiräte, welche vom Vorstand berufen werden und diesen unterstützen – gemeinsam formen diese das Kernteam.
Vorstand
- Obmann: Hans Karl
- Stellvertreter: Dominik Rosner
- Kassier: Daniel König
- Schriftführer: Stephan Kettl
Beiräte
- Magdalena Margreiter, Teresa Millinger-Neumayr, Alexandra Stampfl, René Rüdell, Heffeter Florian
Erweiterter Vorstand
Alle Elternvertreter und Stellvertreter der jeweiligen Klassen sind Mitglied im Erweiterten Vorstand. Bei den regelmäßigen Sitzungen des Erweiterten Vorstands werden gemeinsam Beschlüsse über gemeinsame Aktivitäten gefasst, die Zusammenarbeit mit Schule und Orden thematisiert und Aufgaben für Veranstaltungen koordiniert.
Aufgaben des Elternvereins
Der Elternverein am Privatgymnasium der Herz-Jesu-Missionare in Salzburg-Liefering engagiert sich für die Förderung der Schulgemeinschaft und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler. Durch vielfältige Aktivitäten und finanzielle Beiträge trägt der Verein maßgeblich zur Bereicherung des Schullebens bei.
Die wesentlichen Aufgaben des Elternvereins umfassen:
- Vertretung der Elterninteressen: Wahrnehmung der Mitspracherechte gemäß Schulunterrichtsgesetz und enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitung.
- Soziales Engagement: Finanzielle Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler, beispielsweise durch Patenschaften und die Übernahme von Kosten für Schulveranstaltungen.
- Förderung der Schulgemeinschaft: Organisation von Veranstaltungen wie dem Klassenvorstandsabend, um den Austausch zwischen Eltern, Lehrkräften und Schülern zu stärken.
- Unterstützung der Schulausstattung: Finanzielle Beiträge zur Anschaffung moderner Lehrmittel und Ausstattung, wie beispielsweise Computer für den Unterricht.
- Finanzierung des Schulpsychologen: Übernahme der Kosten für den Schulpsychologen, der Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Eltern beratend zur Seite steht.
Durch diese vielfältigen Aufgaben leistet der Elternverein einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der Schule und zum Wohl der gesamten Schulgemeinschaft.
Unsere Statuten
Zum Lesen oder Downloaden hier klicken (aktualisiert 2024):
SGA – Schulgemeinschaftsausschuss
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt. Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.
Mitglieder im SGA
Magdalena Margreiter; Vertretung: Christian Wimmer Reichl
Claudia Gerstlohner; Vertretung: Wolfgang Meixner
Heinz Meditz; Vertretung: Eveline Kettl
Aufgaben des SGA
Der SGA hat eine Reihe von Kompetenzen inne (SchUG § 64 Abs. 2):
Die Entscheidung über
- Mehrtägige Schulveranstaltungen
- Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- Die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- Die Hausordnung
- Die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- Die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß
- Die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- Die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- Die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- Schulautonome Schulzeitregelungen
- Die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
- Die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
- Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen
Die Beratung insbesondere über
- Wichtige Fragen des Unterrichtes
- Wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
- Die Wahl von Unterrichtsmitteln
- Die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule